Limitierte Zahl der Häftlinge: 6 - 8 Häftlinge
Kosten pro Häftling: 500 EUR
Voraussetzungen für die Inhaftierung:
Urteil, Strafen & Vollzug berücksichtigen die Angaben im Fragebogen. Diskretion kann - auf Wunsch - durch eine Maske o.ä. garantiert werden.
Gefängniskleidung wird vom Haus gestellt, persönliche Sachen werden für die Dauer des Vollzugs unter Verschluss genommen.
Verhandlung und Urteilsverkündung erfolgen öffentlich, über die Zulassung von Verteidigerinnen sowie ggf. deren Bestimmung wird Die Gräfin kurzfristig entscheiden.
Im Rahmen der öffentlichen Verhandlung wird der Tagesablauf der Delinquenten durch das Gericht festgelegt, (Ruhe-, Arbeits-, Essenzeiten
Die Entlassung kann unter Auflagen erfolgen, die Entlassung beeinhaltet den vorherigen Vollzug eventueller Reststrafen.
Mitwirkende Damen:
Möglicher Verlauf:
| 05.00 Uhr: | Wecken, Körper- und Zellenkontrolle |
| im Anschluss: | Appell, danach Rückenfesselung, Pritschenabschluß, Deckenabgabe |
| 08.30 Uhr: | Regelvollzug mit Dunkelhaft |
| 08.45 Uhr: | Frühstück (Wassernapf mit 0,75 ltr.) |
| 09.00 — 11.00 Uhr: | Regelvollzug mit Dunkelhaft |
| 11.00 Uhr: | Häftlingserziehung, Mindestanzahl der Schläge nach Bekanntgabe |
| 11.30 — 15.30: | Regelvollzug mit Dunkelhaft |
| 15.30 Uhr: | 1 Napf mit Gefängnisnahrung, sofern nicht entzogen |
| 15.45 — 17.30 Uhr: | Strafarrest mit Knebel und Toilettenverbot ggf. in Bodenzelle oder Strafhängen |
| 17.45 — 18.00 Uhr: | Putzen des Toiletteneimers |
| 18.00 — 18.30 Uhr: | Gründliche Zellenreinigung |
| 18.30 Uhr: | Züchtigung des Häftlings, Minimum: 200 Schläge |
| 19.00 — 20.15 Uhr: | Evtl. Disziplinarstrafen vom Vortag, sonst Einschluss mit Licht |
| 20.15 Uhr: | Pritschenaufschluss, Körper- und Zellenkontrolle |
| anschließend: | Nachteinschluss, sofern nicht entzogen |
| Nächster Morgen | Entlassung, ggf. unter Bewährungsauflagen, ggf. Vollzug restlicher Strafen vom Vortag |
Sicherung der Gefangenen:
Lockerung der Fesselung nur in der Zelle und bei geschlossener Tür durch die Essensöffnung
Ausserhalb der Zelle können Körperfesseln verordnet werden, Arbeitsstrafen werden regelmäßig verhängt.
Anmeldung & Informationen
unter
Telefon: +49 (0) 211 - 59 26 10 oder +49 (0) 176 - 51 67 40 19
E-Mail : domizil@das-domizil-der-graefin.de
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