Tribunal
Nackt,
nur ein Sklavengeschirr tragend und in Ketten gelegt wird die
vermeintliche "Täterin" oder der "Deliquent" dem Tribunal
vorgeführt.
Dem Tribunal liegt nur daran die Wahrheit herauszufinden, nicht die
Frage von nicht schuldig oder der Schuld zu klären.
Die
"Täterin" bzw. der "Deliquent" müssen dem Tribunal,
das aus drei Personen besteht, wahrheitsgemäß Rede
und Antwort stehen,
sonst besitzen die Vorgeführten keinerlei Rechte.
Sollte
das Tribunal schlußfolgern, das die "Täterin" oder
der "Deliquent" die
Unwahrheit sagt bzw. vorgibt es nicht zu wissen oder gar leugnen oder
aber andere Personen beschuldigen, wird die vorgeführte Person
zur
Wahrheitsfindung einem angemessenem Verhör unterzogen. Die
Härte des
Verhörs wird individuell auf die vorgeführte Person
angepasst sein und
vor den anwesenden Zuschauern durchgeführt.
Anschließend setzt das
Tribunal die Verhandlung fort.
Wenn
die Wahrheit
gefunden ist, muß die vorgeführte Person selbst das
Strafmaß bestimmen,
das angemessen ist. Um der vorgeführten Person Hilfestellung
bei der
eigenen Straffindung zu geben, muß die "Täterin"
bzw. der "Deliquent"
folgende Aufgabe vor dem anwesendem Publikum meistern:
Die
dünnen Riemen der Sandaletten lecken ohne den Fuß
der Vorsitzenden des
Tribunals zu berühren. Zudem hat die Person bei diesem
Leckdienst ein
lächendes Gesicht zu machen. Jede Berührung des
Fußes ist ein
Strafpunkt und wird mit der Anzahl kein lächelndes Gesicht
gemacht zu
haben multipliziert. Unaufgefordert hat die "Täterin" bzw. der
"Deliquent" selbst festzuhalten und auszurechnen, wieviele Fehler
gemacht wurden. Sollte die vorgeführte Person bewußt
oder unbewußt eine
falsche Angabe machen, wird das Strafmaß vom Tribunal je nach
Auffassung verdoppelt oder verdreifacht...
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